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Verwaltung und Politik

Nach der letztmals 1994 geänderten Verfassung von 1986 ist Guatemala eine Präsidialrepublik. Es herrscht allgemeines Wahlrecht.

Exekutive

Nach der neuen Verfassung hat die Exekutivgewalt in Guatemala der Präsident inne, der für eine einmalige vierjährige Amtszeit in allgemeinen Wahlen vom Volk gewählt wird. Die umfangreichen Machtbefugnisse des Präsidenten reichen von der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung über den Oberbefehl über die Streitkräfte bis hin zur Ernennung und Absetzung von Ministern und anderen Beamten. Der Präsident wird vom Vizepräsidenten unterstützt, der dem Kongress vorsteht.

 

 

Legislative

Die Gesetzgebung erfolgt durch den Nationalkongress, dessen 113 Abgeordnete für eine Amtszeit von jeweils vier Jahren gewählt werden.

Judikative

Das höchste Gericht ist der Oberste Gerichtshof, der sich aus mindestens sieben Richtern zusammensetzt; diese werden vom Nationalkongress für jeweils vier Jahre gewählt. Von ihnen werden die Richter der unteren Instanzen, wie z. B. des Berufungsgerichts, des Verwaltungsgerichts sowie der Gerichte der Ersten Instanz, ernannt.

Gerichtswesen

Einen oberster Gerichtshof, fünf Spezial-und 10 Appellationsgerichte, 43 Gerichte erster Instanz

Kommunalverwaltung

Guatemala ist in 22 Departamentos (Verwaltungsbezirke) gegliedert, die wiederum in Kreisverwaltungen untergliedert sind. An der Spitze eines jeden Verwaltungsbezirks steht ein Gouverneur, der vom Präsidenten ernannt wird.

   
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